SLAPP Klagen und die Bohrn Menas

Die Causa Bohrn-Mena – Klenk hat in den letzten Monaten viel Staub aufgewirbelt. Neben dem etwas schalen Beigeschmack der SLAPP-Klagen [1] führte dies auch zu einer OGH-Entscheidung, die wegweisend sein dürfte.

SLAPP

Die Causa Bohrn-Mena – Klenk  hat in den letzten Monaten viel Staub aufgewirbelt. Neben dem etwas schalen Beigeschmack der SLAPP Klagen [1] , führte dies auch zu einer OGH Entscheidung, die wegweisend sein dürfte. 

Was ist passiert: Unter dem Titel Hass im Netz, werden beleidigende,  gewaltverherrlichende und zur Gewalt aufrufende Posts juristisch verfolgt. Auch werden alltagsübliche Verbalinjurien schnell zum vermeintlichen Straftatbestand. Verfahrensgegenständlich sind nicht nur die Verfasser:innen, sofern überhaupt greifbar, sondern auch die Leute die den Post weiterleiten oder liken. Bei reichweitenstarken posts offenbar ein erkleckliches Geschäftsmodell, so die Kritiker:innen. Verklagt, bzw kalgsangedroht wird somit ein weiter Personenkreis. Wer sich vor eventuellen Verfahren fürchtet, zahlt schnell die geforderte Entschädigungssumme. 

Die Bohnr Menas stehen derzeit zwischen zwei Fronten:

Sie  betreiben über die gemeinnützige Bundesstiftung COMÚN Projekte zu Konsum, Demokratie, Ökologie, sozialer Frage und Rechtsschutz gegen Angriffe von rechts. Hierbei werden sei vom lagen angegriffen, beschimpft, beleidigt udn vor allem auch bedroht. 

Gegen Hasspostings, Drohungen, Beleidigungen, Shares und Likes  führen sie seit 2025/26 eine sehr umfangreiche Klagsserie. Genau daran entzündet sich die Kritik: Der Kampf gegen echte Drohungen ist nachvollziehbar, umstritten ist die Breite der Klagsstrategie, besonders bei „Likes“, Vergleichsforderungen und der möglichen Einschüchterungswirkung.

Der ausführende Anwalt ist ebenfalls kein Unbekannter. Bereits Egisto Ott bediente sich seiner: Robert Kerschbaumer, ein Lienzer Medianwalt scheint sich auf diese Formn des „Rechtsbeistandes“ spezialisiert zu haben. Offenbar geht es vorrangig nicht (mehr nur) gegen Hass im Netz, sondern vielmehr scheint eine Gesetzeslücke und damit eine solide Einnahmequelle gefunden. Vorgeblich wird wiederholt der Kalmierungseffekt genannt, also drakonsiche Strafen sollen Folgetäter:innen abhalten. Traut man den Medienberichten und Klenks Aussagen, dürfte es sich bei den Beklagten oft nicht um die tatsächlichen Hassposter:innen handeln, sondern um Menschen die den Betrag geliked haben — bewusst oder unbewusst, sei dahingestellt — was uns wiederum zum fragwürdigen Geschäftsmodell zurückbringt. 

Die Crux an der Geschichte, nicht immer wird der oder die Postverfasserin bestraft, sondern alle die den Beitrag weitergeleitet oder auch geliked haben. Längst geht es nicht mehr nur um Hass. Vergleichbar wäre das mit einem zustimmenden Nicken oder Applaus bei beispielsweise einer verhetzenden Rede. 

Die Gemeinsamkeit der Bohrn Menas mit dem rechten Flügel, den sie selbst so verurteilen,  scheint jedenfalls die Dünnhäutigkeit zu sein. 

Bohrn Mena – Klenk – Kerschbaumer 

Eine brisante Kombination, im Hintergrund noch Egisto Otts Sohn, Privatdedektiv Pascal Schott (ehemals Ott, nach Heirat Schott) der ebenfall mitverdient. Es stellt sich die Fage, handelt es um eine Privatfehde zwischen den Bohrn Menas — sie selbst beschreiben es als Klenks Vendetta — oder doch um eine überzogene Ausnützung der Gerichte. Diese wurde übrigens im Juni 2026 vom OLG etwas differenzierter bewertet. Auch könnte man sich die Frage stellen, ob es für die Medienanwälte um ein einträgliches Geschäft handelt. 

Die Wahrheit wird wahrscheinlich irgendwo in der Mitte liegen. Klenk, nicht uneitel, verbeißt sich gern und hat damit bereits einiges ans Tageslicht befördert. Klarerweise steht der Investigativjournalismus oft im Kreuzfeuer der Kritik. Den Betroffenen schmeckt es natürlich nicht, wenn man ihnen auf die Zehen steigt. Und sprichwörtlich geht einer immer als Sieger hervor, zumindest finanziell, der Anwalt udn in diesen Fällen der Dedektiv. 

Vielleicht kommt auch noch ein Gespräch mit Pascal Schott hinzu. 

An dieser Stelle auch gleich ein Dank an Michael Nikbakhsh, 

der unaufgeregt durch dieses emotionale Thema führt und die Protagonist:innen zu Wort kommen lässt, sodass sich jeder selbst seine Meinung und sein Urteil bilden kann. 

An alle Beteiligten möchte ich noch einen Appell richten: Hörts doch bitte mit dem „Kasperltheater“ und dem Ausnutzen der Justitz auf. Es wirkt schon einigermaßen lächerlich, wenn sich erwachsene vorwiegend Männer, ihre Silberrücken aneinander reiben udn auf die Brust trommeln, einerseits, indem sie vor Gericht ziehen, andererseits indem das eigene Blatt bzw. die eigenen Podcasts füllen, oder wie eben vermutet, schlicht das eigene Börsel stopfen wollen. Eine Zeit lang war es amüsant, mittlerweile wirds mühsam und peinlich. Sollte das Bohrn Mena Modell tatsächlich ein Goldesel sein, gilt es, dies zu beweisen, was aus meiner Sicht schwierig sein dürfte. Jedenfalls drängt sich der Verdacht auf, zumal eine frappante Ähnlichkeit zu den Parkplatzbesitzstörungsklagen à la „zupfdi“ besteht. Auch Schotts Dedektei scheint diesen Braten gerochen zu haben. Jedem sozial halbwegs begabten Menschen müsste mittlerweile einleuchten, dass weitere Sticheleien, Klagen und Drohungen mit Sicherheit ncioht zu einer Deeskalation führen werden. 

Unmoralisch bedeutet übrigens nicht illegal. Insofern bin ich froh, dass Florian Klenk das OGH Urteil erreicht hat, das dem lustigen Klagen ein wenig den Riegel vorgeschoden hat, ebenfalls nicht unähnlich den Parplatzgebahren. Ein Apell an die Gesetzgebung wäre statt weiterer Streitereien angebracht, derartige und zukünftige Schlupflöcher zu schließen. Hier könnte die wiederholt angesprochene einstige Synergie bzw auch das kollegiale Verhältnis zwischen Klenk und Kerschbaumer durchaus von großem Nutzen sein. Und die Bohrn Menas würden ebenfalls davon profitieren.

Fürs Publikum, trotz Sommerloch, scheint mittlerweile alles gesagt, jeder weitere Post, abgesehen von einen Interview mit Pascal Schott, wäre zermürbend (für die Leser:innen und Zuhörer:innen) Die persönlichen Urteile sind gefällt, Sie machen nichts mehr wett. — Danke —

Hörtipps 

Die Podcasts, Gespräche mit Bohrn Menas, Klenk & Kerschbaum findet ihr in der Dunkelkammer
sowie auf den üblichen Podcastpalttformen Episoden 341, 342, 346

Hörenswert auch das Gespräch mit Egisto Ott #320 sowie die Folgen rund um die Causa  Pilnacek & den U-Ausschuss. (Anm. Eigenlich ist eh alles von der Dunkelkammer ist hörenswert!) 

Ebenfalls erschienen: Scheuba & Klenk, im Rahmen des Falterpodcasts, „Scheuba fragt nach„, eine Selbstdarstellung von Florian Klenk. Inwieweit dies kritischem Journalismus entspricht, muss jeder für sich selbst entscheiden.

 

Quellen und weiterführende Links

    • Parlamentarische Anfragebeantwortung zu Förderungen
      Offizielle Anfragebeantwortung aus dem Parlament zu Förderungen und Zahlungen im Umfeld von COMÚN, Common Affairs und konsumbezogenen Projekten.
    • Presserat-Entscheidung zu Bohrn-Mena-Berichterstattung
      Entscheidung des Österreichischen Presserats aus dem Jahr 2024 zur medialen Berichterstattung über Sebastian Bohrn Mena; relevant für Fragen journalistischer Sorgfalt und Einholung von Stellungnahmen.
    • ORF zur Falter-/Klenk-/Like-Debatte
      ORF-Bericht zur OGH-Entscheidung, wonach ein „Like“ nicht automatisch als volle Zustimmung zu einer beleidigenden Äußerung gilt; zugleich Kontext zur öffentlichen Debatte um Klenk, Falter und Bohrn Mena.
    • Die Presse zum OLG-Urteil: „Like ist keine Ehrenbeleidigung“
      Bericht über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien, wonach ein Like zu einem Kommentar gegen Sebastian Bohrn Mena im konkreten Fall keine strafbare Ehrenbeleidigung war.
    • Kurier zum selben Themenkomplex
      Kurier-Bericht zur gerichtlichen Niederlage Bohrn Menas in einem Like-Verfahren und zur Frage, ob ein bloßes Like bereits als strafbare oder zivilrechtlich relevante Beleidigung gelten kann.
    • Dr. Robert Kerschbaumer – Tiroler Rechtsanwaltskammer
      Offizielles Kammerprofil des Rechtsanwalts Dr. Robert Kerschbaumer aus Lienz; relevant, weil er in den Bohrn-Mena-Verfahren rund um Hasspostings, Likes und Shitstorms öffentlich genannt wird.
    • OGH 6 Ob 26/26f – Keine automatische Ehrenbeleidigung durch ein „Like“
      Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 26. Mai 2026 zur Frage, ob das Liken eines beleidigenden Kommentars selbst eine Ehrenbeleidigung nach § 1330 ABGB sein kann. Der OGH stellte klar: Ein Like kann zwar eine rechtlich relevante Äußerung sein, bedeutet aber nicht automatisch Zustimmung zu allen Aspekten des gelikten Kommentars. Entscheidend ist der konkrete Kontext. Im Anlassfall wurde die beantragte einstweilige Verfügung abgewiesen.
    • RIS-Volltext / Spruch zur OGH-Entscheidung 6 Ob 26/26f
      Volltext der Entscheidung im Rechtsinformationssystem des Bundes. Im Spruch heißt es sinngemäß: Dem Revisionsrekurs wurde Folge gegeben, der angefochtene Beschluss abgeändert und die Entscheidung des Erstgerichts wiederhergestellt; die klagende Partei hat Kosten zu ersetzen.
    • Die Dunkelkammer – Der Investigativ-Podcast
      Podcast-Seite von „Die Dunkelkammer“; als journalistischer Kontext, dort werden politische, mediale und juristische Causen investigativ aufgearbeitet.

 

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