Aufschließungsabgabe 2020-2025

Aufschließungsabgabe [1] – Gemeinde in Geldnot? 

5 Jahre nach dem Gemeideratsbeschluss wird das Sparschwein geschlachtet. 

2020 beschloss der Gemeinderat, die bisher unübersichtlichen Modalitäten der Aufschließungsabgabe  zu vereinheitlichen: Usance früher: Die Abgabe wurde mit Baubeginn entrichtet. 40% sollen ab sofort von noch unbebauten Baugrundstücken eingehoben werden. STR Dummer nannte erkleckliche 440.000 €, die ins Gemeindebudget fließen sollten — einmalig. Klingt viel, entspricht aber nicht einmal dem halben jährlichen Defizit der Stockerauer Festspiele. 

Die Aufschließungsabgabe ist sicherlich eine gerechtfertigte Abgabe, ich frage mich lediglich, warum sie erst 5 Jahre nach Beschluss in Kraft tritt. Spannend auch die Frage, wen es dabei hart treffen wird….

Jene jedenfalls, die Baugrundstücke gehortet haben, werden jetzt wohl tiefer in die Tasche greifen müssen. 

Eine Frage bleibt offen, wir werden das klären: Wird hiermit lediglich ein Budgetloch gestopft, oder hat die Maßnahme eine Steuerungsfunktion – rasche Bebauung?


Aus dem GR – Protokoll:
Gemeinderat Kubat: Wie wir aber wissen, sind die Aufschließungskosten zweckgebunden und
sollen nicht zweckentfremdet werden. In Anlehnung des Falles von der Johann StraußPromenade von damals, wo ein Antrag beschlossen wurde, möchte ich auch so einen ähnlichen
Antrag einbringen – einen Zusatzantrag, um sicherzustellen, dass die Einnahmen aus den
Aufschließungskosten auch zweckgebunden verwendet werden.

Weswegen auch GR. Matthias Kubat hierzu einen Antrag stellte:

Der Antrag lautet: Die Einnahmen der Aufschließungskosten bei Grundstücken, wo schon
Straßen, Infrastruktur besteht, sollen verwendet werden, um Kredite, die für Straßenbau aufgenommen wurden, zurückzuzahlen, und für Grundstücke, wo noch keine Infrastruktur besteht,
eine Rücklage zu bilden und dann, wenn die Straße gebaut wird, dieses Geld verwenden.
Wie wir aus dem letzten Prüfungsausschuss vom September 2019 wissen, sind ja die Aufschließungskosten kostendeckend.
(Mehrheitlich abgelehnt)


[1] Aufschließungsabgabe wird aus einem Schlüssel aus Grundstücksfläche & der Bauklasse berechnet, sie  finanziert den Straßenbau, letztlich die Zufahrt zum Grundstück. 

 

 

Für dich vielleicht ebenfalls interessant …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert